Achtung: Beratung wird gefördert!
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Wird Beratung staatlich gefördert? Die gute Nachricht ist: Ja! Es gibt eine Anzahl von Programmen, die bekanntesten sind vielleicht die der KfW (http://www.kfw.de) Hier ein (unvollständiger) Überblick zu drei Programmen, die ich meinen Kunden regelmäßig empfehle:
0. Vorbemerkung Wenn Sie sich über die Förderprogramme informiert haben, dann denken Sie sich vielleicht: Das ist ja ein ganz schöner Paragraphendschungel. Wie komme ich denn jetzt an die Gelder? Ganz einfach: Ich kümmere mich um alles! Reden Sie mit mir! Ich finde das richtige Förderprogramm für Sie und beantrage es natürlich auch.
1.Existenzgründer
Was wird gefördert? Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und –makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbean- oder -ummeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Wie hoch ist die Förderung? Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro. Gründer mit Sitz in den "Phasing-out“-Regionen Brandenburg- Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
2. Sanierung (Turn-Around-Beratung):
Was wird gefördert? Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und der Freien Berufe, sofern ihr überwie-gender Geschäftszweck nicht entgeltliche Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Buchprüfung für vereidigte Buchprüfer ist.
Wer wird gefördertDie Unternehmen müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Detaillierte Informationen zu den KMU-Kriterien enthält das "Merkblatt zur KMU-Definition der EU" (Formular-Nr. 142 291). Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situationen geraten ist, obwohl es über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse (gemäß Vordruck Schwachstellenanalyse Formular-Nr. 140 964) eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters/einer Beraterin. Aus der Schwachstellenanalyse muss sich ergeben, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 10 oder 11 (ABl. der EU C 244/2 vom 1. Oktober 2004) vorliegen. Ferner muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Maßnahmenplan) beinhalten und eine positive Fortführungsprognose enthalten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, soweit diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozess¬ordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Angabe verpflichtet sind. Eine geförderte Turn-Around-Beratung setzt immer eine Empfehlung eines Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus. Auf die Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Kosten der Beratungsmaßnahme besteht kein Rechtsanspruch.
Wie hoch sind die Zuschüsse für die Turn Around Beratung? Die Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in der Phasing Out-Region Lüneburg einen Zuschuss i. H. v. 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer (ohne Phasing Out- Region Lüneburg) einschließlich Berlin einen Zuschuss i. H. v. 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrund-lage von 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto- Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 8.000 Euro nicht überschreiten.
3. Unternehmen in schwierigen Situationen ("Runde Tische"):
Wer wird gefördert? Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz im gesamten Bundesgebiet, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben bzw. bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wie wird gefördert? Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ausgewählte Berater (Projektbetreuer) mit der Durchführung eines Unternehmens-Checks zu beauftragen, in dessen Rahmen Schwachstellen identifiziert und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Wenn erforderlich, wird in moderierten Diskussionen mit den Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Unternehmens-Check umfasst maximal 10 Tagewerke à 8 Stunden.
Wer trägt die Kosten für den Projektbetreuer?
Die Projektbetreuer der Runden Tische erhalten eine Vergütung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag (à 8 Stunden). Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen. Außer den Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen (derzeit 30 Cent je gefahrenen Kilometer) und ggf. der Umsatzsteuer fallen für die Unternehmen keine Beratungskosten an.


